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Leben in Korea

Visa-Angelegenheiten und Einwanderungsdienste

Visa-Angelegenheiten und Einwanderungsdienste

Einreise in die Republik Korea

Personen die in die Republik Korea einreisen möchten, müssen einen gültigen Ausweis und ein Visum bei sich tragen, das vom Justizministerium ausgestellt wurde. Während dem Aufenthalt im Land, müssen Sie auf das Ablaufdatum Ihres Ausweises und Visums achten, um keine Schwierigkeiten zu bekommen, wenn Sie länger bleiben. Gehen Sie sicher, dass Sie Ihren Ausweis bei sich tragen, da er für verschiedene Angelegenheiten nötig ist.

Ausländerregistrierung

Wer länger als 90 Tage in der Republik Korea bleiben möchte, muss sich innerhalb von 90 Tagen als Ausländer registrieren. Beträgt die Aufenthaltsdauer beispielsweise 59 Tage in Ihrem Ausweis, so müssen Sie vor Ablauf der 59 Tage eine Verlängerung beantragen. Bekommt eine Person eine Aufenthaltsgenehmigung, oder hat sich ihr Status geändert, so muss er oder sie sich als Ausländer registrieren, sobald sich sein oder ihr Status ändert. Um eine Registrierungskarte für Ausländer zu bekommen, wenden Sie sich an lokale Immigrationsämter (Tel: 1345).

Verlängerung der Aufenthaltsdauer

Ausländer die über die genehmigte Dauer hinaus in Korea bleiben müssen, müssen Ihre Aufenthaltsdauer verlängern. Wenn Sie die Verlängerung nach dem Ablauf beantragen, werden Sie bestraft. Auch wenn ein Antragsformular am Tag vor Ablauf des Aufenthalts eingereicht werden kann, so kann dieses abgelehnt werden, was Ihren Aufenthalt illegal machen würde. Daher wird empfohlen, den Antrag frühzeitig einzureichen. Antragsformulare für eine Verlängerung finden Sie in lokalen Immigrationsbehörden oder Zweigstellen.

Änderung des Visastatus

Ausländer die ihren Visastatus ändern möchten, benötigen die Genehmigung vom lokalen Ausländeramt.

  • Ausländer mit kurzfristigem Geschäftsvisum (C-2) die in Korea investieren möchten (D-8)
  • Ausländer die ihren Sprachkurs abgeschlossen haben (D-4) und in Korea studieren möchten (D-2)
  • Ausländer die ihr Visum ändern möchten, nachdem sie einen Koreaner geheiratet haben (F-2)

Andere Aktivitäten außerhalb des Visastatus

Wenn Ausländer länger als 90 Tage bleiben (außer Personen mit 90-tägigen, kurzfristigen Visa) und an Aktivitäten teilnehmen möchten, die ihr aktueller Visastatus nicht zulässt, müssen eine Genehmigung einholen, um an diesen Aktivitäten teilnehmen zu können.

  • Ausländische Studenten (D-2) möchten eine Teilzeitbeschäftigung (S-3) während dem Studium aufnehmen
  • Missionare mit religiösem Hintergrund (D-6) möchten an einer Universität unterrichten (E-1)

Genehmigung für eine erneute Einreise

Ausländer die sich länger als 90 Tage in Korea aufhalten, Korea innerhalb der Aufenthaltsdauer verlassen und zurückkehren möchten, benötigen vor der Ausreise eine Genehmigung für eine erneute Einreise vom lokalen Ausländeramt. Einzelne Genehmigungen für eine erneute Einreise können am gleichen Tag eingeholt werden, an dem die Person Korea verlässt, und zwar am Flughafen oder Hafen der Ausreise, unabhängig davon wo sie sich aufhält. Wenn eine Person ohne Genehmigung für eine erneute Einreise das Land verlässt, oder nicht innerhalb der zulässigen Dauer für eine erneute Einreise einreist, verfällt das bestehende Visum. Passen Sie also auf!

Ausländische Frauen von Koreanern (mit F-2-1 Visum) dürfen während der Laufzeit ihres Visums öfters einreisen. Wenn sich der Eigentümer des F-2-1-Visums scheiden lässt während die Aufenthaltsdauer um 3 Monate verlängert wird, so wird lediglich eine Genehmigung für eine einmalige erneute Einreise ausgestellt. Ein Ausländer der das Land verlässt, nachdem er eine Genehmigung für eine erneute Einreise bekommen hat, kann eine Verlängerung der Genehmigung bei der koreanischen Botschaft oder dem Konsulat beantragen.

Erlangen des dauerhaften Aufenthaltsrechts

Folgende Personen können eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen :

  • Personen die länger als 5 Jahre in Korea leben
  • Ausländer die mit einem Koreaner verheiratet sind. Die Frau und das minderjährige Kind einer Person mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
  • Ausländer die mehr als US$500,000 investiert haben
  • Koreaner die Bürger eines anderen Landes sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen
  • Chinesen die in Korea geboren wurden und hier leben
  • Personen mit einem PhD in modernen Technologien
  • Inhaber eines Bachelor Abschlusses mit Zertifikat in modernen Technologien
  • Personen mit Kenntnissen in benötigten Bereichen
  • Eine Person mit besonderen Verdiensten
  • Empfänger einer Pension
  • Ausländer die nach Korea kommen um zu heiraten

Ausländer die mit einem Koreaner verheiratet sind, können das dauerhafte Aufenthaltsrecht erlangen indem sie eine Änderung des Status beantragen, wenn er oder sie 1) länger als 2 Jahre in Korea gelebt hat, 2) einen koreanischen Ehepartner überlebt, der gestorben ist oder von einem Gericht als vermisst erklärt wird, 3) geschieden ist oder getrennt lebt vom koreanischen Ehepartner und belegen kann, dass er oder sie nicht verantwortlich ist für die Situation (Scheidung oder Trennung) und 4) verantwortlich ist für minderjährige Kinder aus der Ehe.

Erlangen der Staatsangehörigkeit

Folgende Personen können die koreanische Staatsangehörigkeit mit den erforderlichen Dokumenten beim lokalen Ausländeramt beantragen.

  • Personen die seit mehr als 5 Jahren in Korea leben
  • In Korea geborene Ausländer, die 3 Jahre oder länger in Korea gelebt haben, können eine Staatsbürgerschaft beantragen wenn die Mutter oder der Vater koreanischer Staatsangehöriger war oder in Korea geboren wurde.
  • Ein Ausländer der mit einem Koreaner verheiratet ist und länger als 2 Jahre in Korea lebt
  • Eine Person deren Mutter oder Vater Koreaner ist
  • Kinder deren Vater oder Mutter eingebürgert ist können eine spezielle Einbürgerung beantragen, unabhängig von Alter, Familienstand oder Aufenthaltsdauer in Korea.
  • Personen die einen besonderen Beitrag zu Republik Korea geleistet haben
  • Personen die nach Korea gekommen sind um zu heiraten

Weitere Personen die für eine koreanische Staatsbürgerschaft qualifiziert sind, sind Personen die nach Korea gekommen sind, sich als Ausländer registriert haben und legal für mehr als zwei Jahre geblieben sind; Ausländer die mit einem Koreaner seit mehr als drei Jahren verheiratet sind und mehr als ein Jahr in Korea leben; Witwen oder Witwer von koreanischen Ehepartnern (oder wenn der koreanische Ehepartner als vermisst erklärt wurde), die in Korea leben; und Ausländer die für ein minderjähriges Kind verantwortlich sind, das aus einer Ehe mit einem Koreaner entstanden ist.

http://german.korea.net/AboutKorea/Living-in-Korea/Visa-Affairs-and-Immigration-Service

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