Die Nationalversammlung ist eine Institution, die den Willen des Volkes vertritt. Alle Gesetze des Landes werden von der Nationalversammlung entworfen. Die erste Nationalversammlung trat am 31. Mai 1948 zusammen. Die Mitglieder der jetzigen 20. Nationalversammlung wurden am 13. April 2016 gewählt.


Das Gebäude der Nationalversammlung befindet sich in Yeouido in der Nähe des Flusses Hangang, der durch Seoul fließt. Um eine proportional gerechte Vertretung des Volkes zu gewährleisten, werden 253 Mitglieder in kommunalen Wahlkreisen und 47 von politischen Parteien gewählt. Letztere vertreten die einzelnen Berufsgruppen. Seit Mai 2019 ist aufgrund der legislativen Mehrheitsregel die Regierungspartei die Demokratische Partei Koreas, und die führende Oppositionspartei ist die Freiheitspartei Koreas (LKP) Das exekutive Recht der Regierung wird von der Exekutive ausgeübt, die dem Präsidenten unterstellt ist. Der Präsident wird in direkter Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Verfassung schreibt vor, dass der Präsident nur für eine Amtszeit gewählt werden kann. Präsident Yoon Suk Yeol trat sein Amt am 10. Mai 2022 an, nachdem er die am Vortag abgehaltenen Präsidentschaftswahlen vom 9. März 2022 gewonnen hatte.

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Der Präsident leitet das Kabinett als Vorsitzender und wird von dem Ministerpräsidenten vertreten. Das Kabinett beteiligt sich an wichtigen politischen Entscheidungsprozessen auf der Grundlage der Befugnisse, die der Exekutive per Gesetz zustehen. In Abwesenheit des Präsidenten übernimmt der Ministerpräsident in seinem Namen die Aufsicht über die Ministerien. Seit August 2019 besteht die Exekutive aus 18 Ministerien, fünf Abteilungen, 18 Verwaltungsstellen, zwei Kammern, vier Dienststellen, und sieben Ausschüssen.

Die Judikative setzt sich u.a. zusammen aus dem Obersten Gerichtshof, den Berufungsgerichten, den Land- und Bezirksgerichten, den Familiengerichten, den Verwaltungsgerichten und dem Patentgericht. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes wird mit Zustimmung der Nationalversammlung vom Staatspräsidenten ernannt. Die Ernennung der anderen Richter des Obersten Gerichtshofes erfolgt auf Vorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes durch den Staatspräsidenten. Die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und von dessen anderen Richtern beträgt sechs Jahre.