Das Amt für Kulturerbeverwaltung setzt sich für die Aufnahme von Taekwondo als gemeinsames Immaterielles Kulturerbe der Republik Korea und Nordkoreas in die UNESCO-Liste ein. Foto des Taekwondo-Wettbewerbs, der am 11. Juli 2025 an der Kyungmin-Universität stattfindet ⓒ Lee Jeong Woo/korea.net
Von Kang Gahui
Das Amt für Kulturerbeverwaltung strebt an, Taekwondo als gemeinsames Immaterielles Kulturerbe der Republik Korea und Nordkoreas in die UNESCO-Liste aufzunehmen.
Laut dem Amt wählte die Kommission für Kulturerbe Taekwondo als nächsten Kandidaten für die gemeinsame Aufnahme oder erweiterte Aufnahme ins UNESCO-Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aus. Dementsprechend wird das Amt im März den Antrag auf Aufnahme einreichen.
Zuvor stellte Nordkorea im März 2024 einen Antrag auf Aufnahme von Taekwondo unter dem Namen “traditionelle Kampfkunst Taekwondo der demokratischen Volksrepublik Korea”. Derzeit wird dieser Antrag geprüft.
Das Amt plant, unabhängig von dem vorherigen Antrag Nordkoreas die gemeinsame Aufnahme von Taekwondo voranzutreiben. Sofern es gelingt, wird Taekwondo nach Ssireum das zweite Immaterielle Kulturerbe, das gemeinsam von Korea und Nordkorea in die UNESCO-Liste aufgenommen wird.
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