Politik

08.04.2026


Ab dem 20. April ist es verboten, im Flugzeug elektronische Geräte mit Powerbanks aufzuladen und Powerbanks selbst zu laden. Flugpassagiere können maximal zwei Powerbanks mit einer Kapazität unter 160 Wh pro Person im Handgepäck mitführen. ⓒ Yonhap News

Ab dem 20. April ist es verboten, im Flugzeug elektronische Geräte mit Powerbanks aufzuladen und Powerbanks selbst zu laden. Flugpassagiere können maximal zwei Powerbanks mit einer Kapazität unter 160 Wh pro Person im Handgepäck mitführen. ⓒ Yonhap News



Von Lee Jihae

Ab dem 20. April kann ein Passagier mit maximal zwei Powerbanks mit einer Kapazität unter 160 Wh im Flugzeug mitführen.

Darüber hinaus ist es im Flugzeug vollständig verboten, elektronische Geräte mit Powerbanks aufzuladen und Powerbanks selbst zu laden.

Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport teilte am 8. April mit, dass der koreanische Entwurf zur Verstärkung des Sicherheitsmanagements am 27. März nach der endgültigen Genehmigung durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) als internationaler Standard festgesetzt wurde.

Dementsprechend sind Zusatzakkus mit einer Kapazität über 160 Wh im Flugzeug nicht erlaubt. Unabhängig von der Kapazität werden sie nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert und müssen im Handgepäck mitgeführt werden.

Bislang gab es keinen einheitlichen internationalen Standard, sodass unterschiedliche Regelungen je nach Land und Fluggesellschaft angewendet wurden. Durch die von Korea vorgeschlagenen Sicherheitsrichtlinien für Powerbanks im Flugzeug, wird erwartet, dass diese Verwirrungen beseitigt werden.

jihlee08@korea.kr