Foto: Ausländische Arbeitskräfte auf einem Bauernhof in Muju-gun in der Provinz Jeollabuk-do ⓒ Muju-gun
Von Margareth Theresia
Das Ministerium für Justiz teilte am 11. Mai mit, dass ab dem 18. Mai die Sonderregelung für die Beschäftigung kleiner Unternehmen im Bereich der Regionalentwicklung in Kraft tritt. Ziel ist es, den Arbeitskräftemangel in Regionen mit Bevölkerungsrückgang zu beseitigen und die Regionalwirtschaft zu beleben.
Im Rahmen dieser Sonderregelung können kleine Unternehmen und landwirtschaftliche Unternehmen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ausländische Fachkräfte mit dem regional spezialisierten Visum (F-2-R) einstellen.
Bisher sah das Visum vor, dass die Beschäftigung der ausländischen Arbeitskräfte nur in Betrieben mit koreanischen Beschäftigten möglich war. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass das System in Bevölkerungsrückgangsgebieten aufgrund der Schwierigkeiten bei der Beschäftigung der koreanischen Arbeitskräfte nur begrenzt wirksam ist.
Diese Sonderregelung wird in kleinen Unternehmen und landwirtschaftlichen Unternehmen in 89 Regionen mit Arbeitskräftemangel wie Muju-gun in der Provinz Jeollabuk-do und Hoengseong-gun in der Provinz Gangwon-do angewendet.
Aber sie gilt nur für Unternehmen, die seit mehr als drei Jahren im Betrieb sind und einen Umsatz in Höhe von mehr als 100 Millionen Won erzielen, um ein sicheres Beschäftigungsumfeld zu schaffen.
Minister Jung Sung-ho sagte: „Ich hoffe, dass die Sonderregelung zur Beseitigung des Arbeitskräftemangels in kleinen Unternehmen beitragen kann. In Zukunft wird die koreanische Regierung politische Maßnahmen zur Belebung der Regionalwirtschaft und zu einer ausgewogenen staatlichen Entwicklung treffen.”
margareth@korea.kr