Wähler stehen am 29. Mai vor einem Frühwahllokal im Terminal 2 des internationalen Flughafens Incheon für die 9. landesweiten Kommunalwahlen an ⓒ Yonhap News
Von Margareth Theresia
Bei den 9. landesweiten Kommunalwahlen am 3. Juni hat die Zahl der ausländischen Wahlberechtigten mit über 150.000 einen neuen Höchststand erreicht.
Wie die Nationale Wahlkommission am 23. Mai mitteilte, liegt die Zahl der ausländischen Wahlberechtigten in diesem Jahr bei insgesamt 151.532. Gegenüber den 8. Kommunalwahlen im Jahr 2022 mit 127.623 ausländischen Wahlberechtigten bedeutet dies einen Anstieg um 23.909 Personen beziehungsweise 18,7 Prozent. Damit machen ausländische Wahlberechtigte rund 0,3 Prozent aller 44.649.908 Wahlberechtigten aus.
Nach geltendem Recht dürfen Ausländer mit Wohnsitz in Korea ab 18 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn seit dem Erwerb der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (F-5-Visum) mindestens drei Jahre vergangen sind. Sie sind ausschließlich bei den Wahlen der kommunalen Selbstverwaltungsorgane sowie der Kommunalparlamente wahlberechtigt, nicht jedoch bei Präsidentschafts- oder Parlamentswahlen.
Die 9. landesweiten Kommunalwahlen finden am 3. des kommenden Monats statt. Wer am Wahltag verhindert ist, kann bereits am 29. und 30. Mai vorzeitig seine Stimme abgeben. Für die vorzeitige Stimmabgabe ist lediglich ein Ausweis erforderlich. Die Stimmabgabe ist unabhängig vom Wohnort in allen landesweiten Frühwahllokalen möglich.
margareth@korea.kr