Am 27. August erklärt das Verfassungsgericht der Republik Korea, dass das Fehlen entsprechender Regelungen zur Geburtsregistrierung von in Korea geborenen Ausländern verfassungswidrig sei ⓒ Verfassungsgericht der Republik Korea
Von Lee Da Som
Das Verfassungsgericht der Republik Korea entschied, dass das Fehlen entsprechender Regelungen zur Geburtsregistrierung von in Korea geborenen Ausländern gegen die Verfassung verstößt.
Am 27. August erklärte das Verfassungsgericht in einstimmiger Entscheidung das gesetzgeberische Unterlassen, keine Regelungen zur Geburtsregistrierung von in Korea geborenen Ausländern nach koreanischem Recht zu schaffen, für verfassungswidrig. Die Entscheidung erging im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die ein vietnamesischer Staatsangehöriger und sein Kind dagegen eingelegt hatten.
Der vietnamesische Staatsangehörige und seine Frau kamen im Jahr 2008 mit einem E-9-Visum nach Korea und halten sich dort nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis ohne gültigen Aufenthaltsstatus auf. Sie heirateten 2016 und bekamen 2019 in Korea ihr Kind. Da das Kind ausländischer Staatsangehöriger ist, konnten sie es jedoch nicht nach koreanischem Recht registrieren lassen. Im darauffolgenden Jahr wurde seine Geburt schließlich nach vietnamesischem Recht registriert.
Darauf erkannte das Verfassungsgericht an, dass auch in Korea geborene ausländische Kinder das Recht haben, unmittelbar nach ihrer Geburt registriert zu werden.
Die Richter erklärten, dass dieses Recht darin besteht, dass der Staat grundlegende Informationen über die Geburt eines Kindes so früh wie möglich nach der Geburt registrieren und verwalten kann, damit das Kind schnellstmöglich geschützt werden kann.
Zugleich fügte es hinzu, dass die Gewährleistung dieses Rechts nicht davon abhängig sei, ob das betreffende Kind koreanischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit sei.
Das Gericht wies darauf hin, dass Kinder, die von der Geburtsregistrierung ausgeschlossen sind und deren Existenz daher in den Unterlagen nicht erfasst ist, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, misshandelt oder ausgesetzt zu werden. Zudem bestehe die Gefahr, dass sie leichter zum Ziel von Straftaten werden, da ihre Identität nicht festgestellt werden könne.
Aus diesem Grund erklärte das Gericht: „Es besteht eine gesetzgeberische Pflicht des Staates, die konkreten Inhalte dieses Rechts so auszugestalten, dass in Korea geborene Kinder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus sowie davon, ob ihre Geburt im Herkunftsland registriert wurde, eine Geburtsregistrierung nach koreanischem Recht erhalten können.“
dlektha0319@korea.kr