Die Steuerbehörde Koreas veröffentlichte am 7. Januar wichtige Veränderungen bei der Steuervergünstigung für ausländische Arbeitnehmer in Korea ⓒ iclickart/Die unbefugte Verwendung dieses Fotos ist nach dem Urheberrechtsgesetz strengstens untersagt
Von Lee Jihae
Ab diesem Jahr können ausländische Arbeitnehmer in Korea beim Lohnsteuerjahresausgleich die Steuervergünstigung in Bezug auf das Bausparen erhalten.
Die Steuerbehörde Koreas kündigte am 7. Januar Zeitpläne für die Jahressteuerabrechnung und wichtige Veränderungen bei der Steuervergünstigung an.
Früher konnten ausländische Arbeitnehmer aufgrund des koreanischen Melderechtsgesetzes nicht als Haushaltsvorstand registriert sein und deswegen nicht von der Steuervergünstigung für Bausparen profitieren.
Aber ab diesem Jahr wird der Bereich für die Steuervergünstigung auf die Ehepartner von Haushaltsvorständen erweitert. Dadurch können ausländische Arbeiter mit einem Jahreseinkommen von bis zu 70 Millionen Won, deren Ehepartner als Haushaltsvorstand ohne eigene Wohnung registriert ist, 40 % der Beiträge, die im Vorjahr auf Bausparen eingezahlt wurden, von ihrem Einkommen abziehen.
Die Steuervergünstigung für herausragende ausländische Humanressourcen wird weiterhin angeboten. Ausländische Fachkräfte im Bereich Ingenieurwesen oder ausländische Forscher mit einem naturwissenschaftlich-technischen Hochschulabschluss oder höher können für zehn Jahre 50 % der Lohnsteuer ermäßigt erhalten.
Ausländische Arbeiter in spezialisierten Unternehmen können in den ersten drei Jahren 50 % Ermäßigung auf die Einkommensteuer bekommen.
Darüber hinaus können ausländische Arbeitnehmer ab dem Steuerjahr, in dem sie erstmals in Korea erwerbstätig werden, für 20 Jahre zwischen dem pauschalen Steuersatz von 19 % und dem regulären Einkommensteuersatz wählen.
Ausländische Lehrkräfte können nach dem Besteuerungsabkommen zwischen Korea und ihrem Herkunftsland von der Einkommensteuer befreit werden. Die Bedingungen des Abkommens sind im Gesetzesinformationssystem der koreanischen Steuerbehörde zu sehen.
Das Verfahren für den Lohnsteuerjahresausgleich wird vereinfacht. Wenn Unternehmen bis zum 10. Januar die Liste der betreffenden ausländischen Arbeitnehmer im Hometax registrieren, müssen die ausländischen Arbeitnehmer bis zum 15. Januar der Bereitstellung ihrer Steuerdaten zustimmen.
Wenn Unternehmen diese Dienste nicht nutzen, müssen Ausländer diese Daten von Hometax herunterladen und einreichen.
Ausführliche Informationen können auf der englischen Website der Steuerbehörde Koreas oder über die telefonische Beratung unter 1588-0560 eingesehen werden.
jihlee08@korea.kr