Kultur

24.07.2024

Nun können die Kunstwerke, die nach 1946 hergestellt wurden, ohne Beschränkungen im Ausland gehandelt oder ausgestellt werden. Foto der Ausstellung “Kiaf SEOUL“, die im September letzten Jahres im COEX in Gangnam-gu in Seoul veranstaltet wurde. ⓒ Offizielle Webseite von Kiaf SEOUL

Nun können die Kunstwerke, die nach 1946 hergestellt wurden, ohne Beschränkungen im Ausland gehandelt oder ausgestellt werden. Foto der Ausstellung “Kiaf SEOUL“, die im September letzten Jahres im COEX in Gangnam-gu in Seoul veranstaltet wurde. ⓒ Offizielle Webseite von Kiaf SEOUL



Von Charles Audouin

Nun werden die Kunstwerke, die nach 1946 hergestellt wurden, im Ausland frei gehandelt oder ausgestellt.

Die koreanische Behörde für Nationales Erbe teilte mit, dass die “Verordnung zur Erhaltung und Verwendung des Kulturerbes“ ab dem 23. Juli in Kraft tritt.

Demnach wurde die Norm für den Herstellungszeitpunkt des normalen beweglichen Kulturerbes von “vermutlich 50 Jahre oder mehr seit der Herstellung” auf “vermutlich vor 1945 hergestellt” geändert. Daher können die Kunstwerke, die nach dem Jahr 1946 produziert wurden, ohne Beschränkungen aus dem Land gebracht oder exportiert werden.

Grundsätzlich konnte das Kulturerbe, das als das bewegliche Kulturerbe eingeordnet wird, nicht aus dem Land gebracht werden. Nur wenn es sich um Veranstaltungen wie einen internationalen Kulturaustausch handelt, kann es ins Ausland mitgenommen werden.

Zum allgemeinen beweglichen Kulturerbe gehören das Kulturerbe wie Bücher, Holzplatten, Gemälde, Skulpturen, Kunstwerke, archäologische und folkloristische Materialien, die nach dem Gesetz für Kulturerbe nicht registriert werden, aber über den künstlerischen und historischen Erhaltungswert verfügen. Davon sind die Werke der noch lebenden Künstler ausgeschlossen.

Die Behörde erklärte: „Es wird erwartet, dass der exzellente Wert des koreanischen Kulturerbes ins Ausland bekannt gemacht werden kann, da eine Vielzahl von modernen und zeitgenössischen Kunstwerken nun ins Ausland exportiert werden können.”

Unter anderem werden die Veränderungen des “Gesetzes zur Erhaltung und Verwendung des Kulturerbes“ am 24. Januar 2025 vorgenommen, damit das normale bewegliche Kulturerbe bei der Untersuchung oder Forschung verwendet wird.

caudouin@korea.kr