Am 15. August 1948 kam es zur Staatsgründung der Republik Korea. Unter Aufsicht der Vereinten Nationen waren drei Monate zuvor bei den ersten allgemeinen Wahlen in der koreanischen Geschichte 198 Mitglieder der Nationalversammlung gewählt worden. Am 17. Juli desselben Jahres verkündete die Nationalversammlung die Verfassung. Am 20. Juli wählten ihre Mitglieder Rhee Syngnam zum ersten Präsidenten. Er war sowohl in Korea als auch außerhalb des Landes als Anführer der Unabhängigkeitsbewegung bekannt. Im Dezember desselben Jahres tagte die dritte UN-Generalversammlung in Paris und verabschiedete eine Resolution, wonach die Regierung südlich des 38. Breitengrades als die einzig legitimierte Regierung der koreanischen Halbinsel anerkannt wurde.

Verfassung
Die Verfassung wurde am 17. Juli 1948 verkündet, eineinhalb Monate nach Beginn ihrer Ausarbeitung. Dieser Tag ist seitdem ein nationaler Feiertag („Tag der Verfassung“). Im Juli 1952 wurde die Verfassung zum ersten Mal und am 27. Oktober 1987 durch ein Referendum zum 9. und letzten Mal geändert.


In der Verfassung wird die liberale Demokratie als Grundprinzip der Staatsführung festgeschrieben. Die Verfassung garantiert die Freiheit des Volkes und seine Rechte unter Beachtung der Gesetze. Laut Verfassung besteht für alle Bürger des Landes Chancengleichheit auf allen Gebieten, einschließlich der Bereiche Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Die Verfassung sieht ferner vor, dass ein Wohlfahrtsstaat etabliert werden soll. Außerdem schreibt die Verfassung vor, dass alle Menschen verpflichtet sind, Steuern zu zahlen, sich an der nationalen Verteidigung zu beteiligen, ihren Kindern Zugang zur Bildung zu ermöglichen und zu arbeiten.


Laut Verfassung soll das Land danach streben, den internationalen Frieden zu erhalten. Sie schreibt fest, dass internationale Verträge, die die Regierung unterzeichnet hat, eingehalten werden müssen und dass allgemein anerkannte internationale Gesetze genauso wirksam sind wie nationale Gesetze. Laut Verfassung richtet sich der Status von Ausländern nach den internationalen Gesetzen und Verträgen.