(DE)%2520FACTS_Regionalregierungen_Capture



Seit Juni 1995 ist die kommunale Selbstverwaltung im politischen System Koreas fest verankert. Das Gesetz, welches die kommunale Selbstverwaltung vorsieht, wurde zwar schon 1949 verabschiedet, aber der Koreakrieg (1950- 53) und die Zeiten politischer Unruhen wie die Studentenrevolution im April 1960 und der Staatsstreich im Mai 1961 verhinderten die Umsetzung.


Die kommunale Selbstverwaltung ist in zwei Ebenen unterteilt. Mit Aufnahme der autonomen Sonderstadt Sejong in die höhere Ebene der kommunalen Selbstverwaltung im Juli 2012 erhöhte sich die Zahl auf 17 (u.a. die Sonderstadt Seoul, sechs Metropolen, acht Provinzen und Jeju, die Sonderselbstverwaltungsprovinz). In den Bereich der Ebene kommunaler Selbstverwaltung gehören 226 Kommunen (75 Städte, 82 Landkreise und 69 Bezirke).


Die Leiter der Kommunalverwaltungen und ihre Stadträte werden direkt vom Volk gewählt. Erstere können vier Jahre im Amt bleiben. Sie können bis zu drei Mal wiedergewählt werden. Die Amtszeit der Stadträte ist unbegrenzt. Das System der autonomen Kommunalverwaltungen ist die Voraussetzung für eine Basisdemokratie, in der sich alle Bürger an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen können.

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