Außer der Exekutive, der Legislative und der Judikative gibt es zahlreiche Behörden mit unabhängigen Zuständigkeiten. Das Verfassungsgericht entscheidet über die Verfassungskonformität der Gesetze, es entscheidet bei Amtsenthebungsverfahren hochrangiger Beamter und unter Berücksichtigung der Verfassung über die Auflösung einer Partei. Das Verfassungsgericht besteht aus drei Richtern, die vom Staatspräsidenten ernannt werden, drei von der Nationalversammlung ernannten Richtern und aus drei Richtern, die der Präsident des Obersten Gerichtshofes ernennt. Der Präsident des Verfassungsgerichts wird mit Zustimmung der Nationalversammlung vom Staatspräsidenten ernannt.


Die Nationale Wahlkommission hat die Aufgabe, sich um alles zu kümmern, was mit den Wahlen zu tun hat. Sie muss dafür sorgen, dass Referenden fair vonstatten gehen, dass sich politische Parteien an das Gesetz halten und dass öffentliche Gelder gesetzeskonform verwaltet werden. Mitglieder der Kommission dürfen keiner Partei angehören. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Vorsitzende der Nationalen Wahlkommission wird aus den Reihen der Mitglieder gewählt.


Die Nationale Menschenrechtskommission (NHRCK) hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Würde und die Wertschätzung jedes einzelnen Menschen gewahrt werden, indem sie die Grundrechte schützt und stärkt. Die Kommission wurde 2001 gegründet, um dem Wunsch der Menschen nach einer Verbesserung der Menschenrechte während des Demokratisierungsprozesses nachzukommen. Die Kommission schreitet auch ein, wenn ausländische Mitbürger, die in Korea leben und arbeiten, diskriminiert oder ihre Menschenrechte verletzt werden.