Politik

03.04.2024

 Ab diesem Jahr können Restaurants für koreanische Gerichte und Unternehmen in der Hotelgewerbe Ausländer mit einem unqualifizierten Arbeitsvisum (E-9) einstellen. Foto vom Werbeplakat zur Information über die Beantragung der Beschäftigungserlaubnis. © Ministerium für Beschäftigung und Arbeit

Ab diesem Jahr können Restaurants für koreanische Gerichte und Unternehmen im Hotelgewerbe Ausländer mit einem unqualifizierten Arbeitsvisum (E-9) einstellen. Foto vom Werbeplakat zur Information über die Beantragung der Beschäftigungserlaubnis. © Ministerium für Beschäftigung und Arbeit



Von Israa Mohamed

Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit gab am 2. April bekannt, dass Restaurants für koreanische Gerichte und Unternehmen im Hotelgewerbe zukünftig ausländische Arbeitskräfte mit einem unqualifizierten Arbeitsvisum (E-9) einstellen können.

Das Ministerium plant die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an insgesamt 42.080 Bewerber - 25.906 im verarbeitenden Gewerbe, 1.824 im Schiffbau, 4.955 in der Landwirtschaft, 2.849 in der Fischerei, 2.056 im Baugewerbe und 4.490 im Dienstleistungssektor. Für den Fall einer übermäßigen Nachfrage wird die Kommission flexibel 20.000 zusätzliche Arbeitskräfte bereitstellen.

Damit werden fast 5.000 Genehmigungen in diesem Dienstleistungssektor ausgestellt werden, zusätzlich zu den 20.000 weiteren Genehmigungen, die die Regierung im Falle einer hohen Nachfrage ausstellen will. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Arbeitskräfteprobleme in den ländlichen Gebieten Koreas zu verringern.

Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte einstellen möchten, können über die offizielle Webseite von Employment 24 (www.work24.go.kr) oder des Employment Permit System (www.eps.go.kr) einen Antrag stellen.

ess8@korea.kr