Essen/Reisen

31.03.2023

Am 29. März genossen ausländische Touristinnen in der traditionellen Hanbok-Kleidung den Frühling in vollen Zügen. Palast Gyeongbokgung

Am 29. März genossen ausländische Touristinnen in der traditionellen Hanbok-Kleidung den Frühling in vollen Zügen. ⓒ Kim Sunjoo



Von Kim Seon Ah

Ab dem kommenden Monat können ausländische Staatsangehörige unter 18 Jahren wichtige Königspaläste wie Gyeongbokgung und Deoksugung, Königsgräber von Joseon und den Jongmyo-Schrein frei betreten.

Am 31. März gab das Royal Palaces and Tombs Center des Amtes für die Verwaltung des Kulturerbes die teilweise überarbeitete Verordnung über den Zutritt zu königlichen Palästen und Grabstätten bekannt. Ab dem 1. April soll diese Verordnung in Kraft treten, nach der der freie Eintritt in diese Stätten für die ausländischen Besucher unter 18 Jahren gelten soll.

Die jüngste Änderung sieht die Erweiterung der Altersgruppe der ausländischen Besucher, die in den Genuss des freien Eintritts kommen, von unter 6-Jährigen auf unter 18-Jährige vor.

Koreaner bis zum Alter von 24 Jahren erhalten freien Eintritt.

Auch für Menschen ab 65 Jahren ist der Eintritt frei, seien es Koreaner oder Nicht-Koreaner.

Diesen Schritt erklärte ein Mitarbeiter mit der Notwendigkeit, dem Wandel in der Sozialstruktur gerecht werden zu müssen, da immer mehr ausländische Staatsangehörige aufgrund der internationalen Eheschließungen, der Erwerbstätigkeit und vieles mehr im Lande lebten. Außerdem seien die in der UNO-Kinderrechtskonvention geregelten Bestimmungen berücksichtigt worden.

sofiakim218@korea.kr