Das Ministerium für Justiz verlängert die Aufenthaltsdauer für die Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler in Korea von 20 Jahren auf 24 Jahre. Foto der ausländischen Jugendlichen, die am 11. September vergangenen Jahres im Seoul Global Youth Education Center in Yeongdeugpo-gu, Seoul, das traditionelle vietnamesische Gericht Bánh mì zubereiten ⓒ Lee Jeong Woo/korea.net
Von Margareth Theresia
Die Aufenthaltsdauer für die Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler in Korea wurde von bisher 20 Jahren auf 24 Jahre verlängert, teilte das Ministerium für Justiz am 6. März mit.
Es gilt für ausländische Schülerinnen und Schüler, die in Korea eine Grund-, Mittel-, oder Oberschule besuchen und eine legale Aufenthaltsberechtigung erhalten.
Diese Maßnahme, die am 26. Februar in Kraft gesetzt wurde, schafft eine rechtliche Grundlage, auf der ausländische Schülerinnen und Schüler in Korea von ihren Eltern Unterstützung bekommen können, wenn sie ihr Studium fortsetzen oder als Berufsanfänger ins Berufsleben einsteigen.
Früher durften die Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler maximal ein Jahr in Korea bleiben, nachdem ihre Kinder eine Oberschule abgeschlossen hatten oder volljährig geworden waren.
Minister Jung Sung-ho sagte: „Ausländische Schülerinnen und Schüler, die während ihres langfristigen Aufenthalts in Korea eine Oberschule abgeschlossen haben, haben sprachlich und kulturell eine mit der koreanischen Bevölkerung vergleichbare Identität und sind Mitglieder unserer Gesellschaft.”
„Damit sie sich nach der Volljährigkeit in die koreanische Gesellschaft gut integrieren und zur Entwicklung Koreas beitragen können, wird die koreanische Regierung Aufenthaltsbedingungen und Maßnahmen schaffen.”
margareth@korea.kr