Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hat am 30. Oktober geurteilt, dass japanische Unternehmen vier Südkoreaner für Zwangsarbeit und unbezahlte Arbeit während der Kolonialzeit entschädigen sollen. ⓒ Yonhap News
Von
Kim Eun-young und
Min Yea-Ji | Stand: 31. Oktober 2018
Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hat am 30. Oktober geurteilt, dass japanische Unternehmen vier Südkoreaner für Zwangsarbeit und unbezahlte während der Kolonialzeit Arbeit entschädigen sollen.
Das oberste Gericht bestätigte ein Berufungsgericht, das die Nippon Steel & Sumitomo Metal Corp. (NSSM) zur Zahlung von 100 Millionen Won (87.720 USD) Entschädigung an jeden Kläger verurteilte. Nur eines der vier Opfer, die die Klage erhoben haben, ist noch am Leben.
Dies ist die 13-jährige Entscheidung nach der ersten Klage, die 2005 von den koreanischen Arbeitnehmern eingereicht wurde.
Von 1939 bis 1945 mussten 1.46 Millionen Koreaner in Kohlebergbau und Militärfabriken rekrutiert werden.
Das Oberste Gericht wies darauf hin, dass es sich bei dem Fall um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, die in direktem Zusammenhang mit der illegalen Kolonialherrschaft der japanischen Regierung stehe, und stellte fest, dass die NSSM entschädigungspflichtig sei.
Die NSSM behauptet, dass die Verjährungsfrist abgelaufen ist und somit keine Haftung übernommen wird. Das Oberste Gericht erklärte, dass diese Behauptung den Grundsatz von Treu und Glauben missbraucht.
Die japanische Seite behauptet ebenfalls, dass die Kompensationsfrage im bilateralen Abkommen von 1976 zur Normalisierung der diplomatischen Beziehungen der Länder vollständig geregelt wurde.
Dazu erklärte das Gericht, dass das bilaterale Abkommen von 1965 für Regelung der Probleme aus der Kolonialzeit geschlossen wurde. Die Rechte des Einzelnen auf Schadensersatz wurden nicht geklärt.
Nach dem Urteil erklärte der südkoreanische Ministerpräsident Lee Nak-yon, dass die südkoreanische Regierung das Urteil des Gerichts respektiert.
eykim86@korea.kr