Gesellschaft

10.12.2021

Ausländer, die sich im Ausland vollständig gegen COVID-19 geimpft haben, haben jetzt Anspruch auf einen „Impfstoffpass“ in Korea, ohne dass eine Quarantänebefreiung vorgelegt werden muss. Abgebildet sind ausländische Ankömmlinge am 6. Dezember im Terminal 1 des Internationalen Flughafens Incheon, die sich einem Identifizierungsverfahren unterziehen, bevor sie in ihre Quarantäneeinrichtungen umziehen. ⓒ Yonhap News

Ausländer, die sich im Ausland vollständig gegen COVID-19 geimpft haben, haben jetzt Anspruch auf einen „Impfstoffpass“ in Korea, ohne dass eine Quarantänebefreiung vorgelegt werden muss. Abgebildet sind ausländische Ankömmlinge am 6. Dezember im Terminal 1 des Internationalen Flughafens Incheon, die sich einem Identifizierungsverfahren unterziehen, bevor sie in ihre Quarantäneeinrichtungen umziehen. ⓒ Yonhap News


Von Park Hye Ri und Min Yea-Ji

Ausländische Staatsangehörige, die im Ausland vollständig geimpft wurden, können ihren Impfstatus nun auch ohne Antrag auf Quarantänebefreiung anmelden, teilten die Gesundheitsbehörden am 9. Dezember mit.

„Ausländer, die ihre im Ausland erhaltene erste und zweite Impfung registrieren, können einen ausländischen Impfausweis beantragen, der als Impfpass dient und ihnen ermöglicht, eine dritte Impfung (in Korea) zu erhalten“, sagte die Impf-Taskforce der Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention (KDCA) in einer Mitteilung.

Bis jetzt hat Korea die Impfunterlagen ausländischer Staatsangehöriger nicht akzeptiert, es sei denn, die Personen hatten auch eine Quarantänebescheinigung, die von der koreanischen Regierung unter bestimmten Umständen ausgestellt wurde, z. B. für Notfall-Geschäftsreisen und humanitäre Missionen.

Gemäß der neu überarbeiteten Richtlinie können sich ausländische Staatsangehörige mit einem Nachweis von zwei Impfungen im Ausland beim koreanischen Gesundheitssystem registrieren lassen, indem sie ihren örtlichen Gesundheitszentren einen Identitätsnachweis wie eine ausländische Aufenthaltskarte, einen Reisepass oder eine inländische Aufenthaltskarte vorlegen und eine offizielle Impfbescheinigung des Gesundheitszentrums oder des Landes, das die Impfung durchgeführt hat.

Nach der Registrierung erhalten sie sowohl eine physische als auch eine digitale Kopie ihres neuen koreanischen Covid-19-Impfzertifikats. Die digitale Version wird über die COOV-App zur Verfügung gestellt, Südkoreas mobile Anwendung für COVID-19-Impfdaten und -Status.

Nach Ausstellung eines Bestätigungsdokuments kann diese Person einen Impfpass und eine dritte Impfung erhalten. Auch bei Wiedereinreise oder engem Kontakt mit bestätigten Infektionen können solche Personen aufgrund des Impfpasses von der Quarantäne befreit werden.

Die KDCA sagte, dass sie nur die acht Impfstoffe anerkennen wird, die von der Weltgesundheitsorganisation für Überseeimpfstoffe zugelassen sind, darunter Moderna, Pfizer, Janssen (einschließlich Covishield), Sinopharm, Sinovac, Covaxin und AstraZeneca.

Dieselben Standards wurden bereits für koreanische Staatsangehörige angewendet, die im Ausland geimpft wurden.

hrhr@korea.kr