Eltern der ausländischen Kinder unter fünf Jahren, die den Kindergarten in Seoul besuchen, bekommen nun 50 % vom Kinderbetreuungsgeld ⓒ iclickart/Die unbefugte Verwendung dieses Fotos ist nach dem Urheberrechtsgesetz strengstens untersagt
Von Lee Jihae
Die ausländischen Kinder unter fünf Jahren, die den Kindergarten in Seoul besuchen, können 50 % vom Kinderbetreuungsgeld bekommen.
Die Seouler Stadtregierung verkündete am 16. Februar ihren Gesetzentwurf zur Lockerung der Regelungen, die bisher für die ausländischen Einwohner unterschiedlich angewendet wurden.
Dementsprechend wurde die Grenze für das Alter von ausländischen Kindern zum Anspruch auf 50 Prozent des Betreuungsgeldes von 3 bis 5 auf 0 bis 5 gesenkt. Dazu werden die Kinder, die zwar nicht in Seoul wohnen, aber den Kindergarten in Seoul besuchen, unabhängig vom Einkommen der Eltern ebenfalls gefördert.
Das Verfahren zum Antrag auf Fahrkosten der ausländischen Schwangeren wird vereinfacht. Dafür müssen Schwangerschaftsbestätigung und Einwohnermeldebescheinigung eingereicht werden.
jihlee08@korea.kr