Gesellschaft

25.06.2025

Nun können die Namen von Kindern der internationalen Paare (einem koreanischen und einem ausländischen Staatsangehörigen) ohne Begrenzung der Silbenzahl eingetragen werden. Foto des koreanischen obersten Gerichtshofs ⓒ Yonhap News

Nun können die Namen von Kindern der internationalen Paare (einem koreanischen und einem ausländischen Staatsangehörigen) ohne Begrenzung der Silbenzahl eingetragen werden. Foto des koreanischen obersten Gerichtshofs ⓒ Yonhap News



Von Lee Da Som

Nun können die Namen von Kindern von internationalen Paaren (einem koreanischen und einem ausländischen Staatsangehörigen) ohne Begrenzung der Silbenzahl eingetragen werden.

Der koreanische oberste Gerichtshof teilte am 24. Juni mit, dass die Namen von Kindern der internationalen Paare mit über fünf Silben registriert werden können.

Bisher konnten die internationalen Paare den Namen ihrer Kinder mit über fünf Silben nur registrieren lassen,  wenn der Name des Kindes nach dem Nachnamen seines ausländischen Vaters, der in dem Familienregister des Landes seines ausländischen Vaters registriert ist, eingetragen wird.

Aber der oberste Gerichtshof änderte die entsprechenden Vorschriften, ohne Begrenzung der Silbenzahlen den Namen der Kinder der internationalen Paare registrieren zu lassen, um die Rechte auf die Namenswahl zu gewährleisten.

Dementsprechend können die internationalen Paare den Namen ihrer Kinder unabhängig von der Länge des Namens mit dem in dem Familienregister der ausländischen Mutter angemeldeten Namen registrieren.

Der oberste Gerichtshof erklärte, dass ein Antrag auf die Änderung der bereits registrierten Namen gestellt werden kann.

dlektha0319@korea.kr