Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt bereitet eine Befreiung ausländischer Saisonarbeitskräfte von der Pflegeversicherungspflicht vor. Foto: Ausländische Arbeitskräfte bei der Chinakohlernte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Goesan-gun, Provinz Chungcheongbuk-do ⓒ Goesan-gun
Von Aisylu Akhmetzianova
Die Beitragspflicht zur Pflegeversicherung für ausländische Saisonarbeitskräfte, die kurzfristig in der Land- und Fischereiwirtschaft beschäftigt sind, entfällt.
Am 4. berichteten Yonhap News und weitere große südkoreanische Medien über einen Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Pflegeversicherung für ältere Menschen des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt.
Der Änderungsentwurf schließt ausländische Saisonarbeitskräfte mit dem Aufenthaltsstatus (E-8) aus der Pflegeversicherung aus.
Nach geltendem Recht werden ausländische Arbeitskräfte, die den Status eines Pflichtversicherten der Nationalen Krankenversicherung als Beschäftigte erhalten, fallen automatisch Beiträge zur Pflegeversicherung an. Jedoch halten sich Saisonarbeitskräfte nur für einen kurzen Zeitraum in Südkorea auf und können die Pflegeleistungen für ältere Menschen faktisch kaum nutzen.
Die Neuregelung entlastet ausländische Arbeitskräfte finanziell und reduziert zugleich die Kosten für land- und fischereiwirtschaftliche Arbeitgeber in ländlichen Regionen.
aisylu@korea.kr