Politik

11.06.2018

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Bei der Kommunalwahl am 13. Juni 2018 können Ausländer ihre Stimme abgeben. ⓒ Yonhap News



Von Kang Gahui und Min Yea-Ji | Stand: 11. Juni 2018

Die siebten landesweiten Kommunalwahlen finden am 13. Juni statt.

Nicht-Koreaner, die keine koreanische Staatsangehörigkeit besitzt, können ebenfalls an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Nach Artikel 15 Absatz 2 des Wahlgesetzes haben nicht-koreanische Bürger das Recht zu wählen, wenn drei Jahre nach dem Erwerb ihres ständigen Wohnsitzes in Korea vergangen sind. Das Wahlrecht wurde ab den vierten Kommunalwahlen 2006, die nach der Revision des Wahlgesetzes im Jahr 2005 stattfanden, an Nichtbürger vergeben.

Republik Korea ist das einzige asiatische Land, das Nichtstaatsbürgern das Wahlrecht bei Kommunalwahlen gewährt.

In diesem Jahr beträgt die Zahl der ausländischen Wahlberechtigten 106.205, doppelt so viele wie vor vier Jahren. Mit der Zeit steigt die Zahl der nicht-koreanischen Wählerschaft. Jedoch ist die Wahlbeteiligung niedrig geblieben.

Hier sind einige Fragen und Antworten für ausländische Wähler, die an den bevorstehenden Kommunalwahlen am 13. Juni teilnehmen möchten.

- Wer darf wählen?

Jeder Nicht-Staatsbürger, der nach dem Einwanderungsgesetz drei oder mehr Jahre vor dem Wahltag eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten hat und der beim Wählerverzeichnis eingetragen ist. Aber ihre Stimmabgabe für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ist unmöglich.

- Wo können Wähler ihre Wählerregistrierungsnummer und ihr Wahllokal überprüfen?

In Rathäusern in jeder Gemeinde in Korea werden Wahlurnen eingerichtet. Die Wähler können ihre Wählerregistrierungsnummer und ihre lokale Wahlurne, die an jeden Haushalt geschickt wird, überprüfen. Die Nationale Wahlkommission der Republik Korea wird auf ihrer Homepage (www.ned.go.kr) auch eine Ankündigung in Englisch, vereinfachtem Chinesisch, Japanisch und Vietnamesisch veröffentlichen.

- Was müssen die Wähler mitbringen?

Die Wähler sollten zur Stimmabgabe ihre Wahlbenachrichtigung und einen Lichtbildausweis mitbringen – zum Beispiel Personalausweis, Führerschein oder Reisepass. Die Wahllokale haben am 12. Juni von 6 bis 18 Uhr geöffnet.

- Was ist der Wahlprozess für Kommunalwahlen?

Am 12. Juni bekommt jeder sieben Stimmzettel: Drei Stimmzettel für Bürgermeister oder Gouverneur, Leiter der lokalen Regierung und für den pädagogischen Superintendenten in der Gegend. Die Wähler erhalten dann vier weitere Stimmzettel: einen für das Wahlkreismitglied und einen für das proportionale Vertretungsmitglied in der Metropolstadt oder dem Provinzrat, dann einen für ihr Wahlkreismitglied und einen letzten für das Verhältniswahlmitglied in der lokalen Regierung.

Einwohner der Städte Sejong und Jeju-do wählen nur jeweils vier und fünf Kandidaten.

kgh89@korea.kr