Politik

16.07.2019

Ausländer, die sich mindestens länger als sechs Monate in Südkorea aufhalten, sind krankenversicherungspflichtig. ⓒ iclickart

Ausländer, die sich mindestens länger als sechs Monate in Südkorea aufhalten, sind krankenversicherungspflichtig. ⓒ iclickart



Von Kim Hyelin und Min Yea-Ji

Ausländer müssen ab heute, dem 16. Juli 2019, der nationalen Krankenversicherung beitreten, wenn sie sich mindestens länger als sechs Monate in Südkorea aufhalten. Die Regel zielt darauf ab, zu verhindern, dass sie eine medizinische Behandlung erhalten und ohne Zahlung von Versicherungsgebühren abreisen.

Der Versicherungsbeitrag beträgt mindestens 113.050 Won (ca. 93 US-Dollar) pro Monat. Im Falle eines Zahlungsverzugs müssen Behandlungskosten vollständig selbst übernommen werden.

Ausländische Studierende mit einem Studienvisum werden jedoch unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lage zunächst von der Pflicht befreit. Sie müssen erst ab März 2021 nur die Hälfte der Prämie zahlen.

Ausländische Staatsangehörigen, die gemäß Gesetzen und Versicherungen ihres Landes der südkoreanischen Krankenversicherung nicht beitreten müssen, können von der Beitrittspflicht befreit werden, wenn sie dies beantragen.

Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +82-(0)33-811-2000 (Englisch, Chinesisch und Vietnamesisch).

kimhyelin211@korea.kr