Foto vom International Student Festival (ISF) an der Korea Universität am 11. Mai ⓒ Korea Universität
Von Lee Kyoung Mi
Die Prüfungskriterien für Finanzen der Ausländer, die das Visum für ein Studium in Korea beantragen wollen, werden gelockert. Ebenfalls wird ein Studium der ausländischen Arbeitsnehmer in Korea erlaubt.
Das Justizministerium verkündete am 23. Juni die Maßnahmen zur Verbesserung des Visumsystems für ausländische Studierende in Korea, um die ausländischen Humanressourcen anzulocken und ihre Niederlassung zu fördern. Sie werden ab dem 3. Juli in Kraft treten.
Laut diesen neuen Maßnahmen wird die Währung, die bei der Prüfung zum Antrag auf das Visum für ein Studium als Normen angewendet wird, von Dollar auf Won geändert und die Kriterien für die Finanzen werden niedriger ansgesetzt.
Dementsprechend wird der Standard zum Nachweis der Finanzkraft für die ausländischen Studierenden im Kurs für den akademischen Grad von 26.000.000 Won auf 20.000.000 Won und die im Kurs für das Fremdsprachenlernen von 13.000.000 Won auf 10.000.000 Won sinken.
Vor allem werden im Falle von regionalen Universitäten die finanziellen Kriterien für den Kurs für den akademischen Grad von 23.000.000 Won auf 16.000.000 Won und für den für das Fremdsprachenlernen von 13.000.000 Won auf 8.000.000 Won fallen.
Darüber hinaus wird ein Studium der ausländischen Arbeitnehmer in Südkorea, die das Visum E-9 (für gering qualifizierte Gastarbeiter) und E-10 (für Gastarbeiter in der Fischereiindustrie) haben, auch erlaubt. Damit erwartet das Ministerium, dass die Ausländer durch die Entwicklung ihrer beruflichen Sachkompetenzen die Qualität als hochqualifizierte Arbeitskraft (E-7-4) erwerben können. Mit dem Visum E-7-4 kann das Visum der Ausländer, die sich für die einfache Arbeit beschäftigen, nach der Bewertung ihrer Einkommen, Karrieren, Koreanischkenntnisse und ihres Bildungsstandes in ein Visum für die langfristige Beschäftigung verwandelt werden.
In Zukunft können ausländische Studierende auf verschiedene Weise ihre Koreanischkenntnisse nachweisen. Außerhalb von Noten von Test of Proficiency in Korean (TOPIK) können sie das Integrationsprogramm des Justizministeriums und die Kriterien des Koreanisch vom King Sejong Institut verwenden.
Das System für die Beschäftigung in Teilzeit wird verbessert, um den ausländischen Studierenden mehr Chancen bei der Suche nach einem Job zu gewährleisten.
Die erlaubte Teilzeitarbeitszeit für Ausländer im Bachelorstudium oder in der Fachhochschule wird von 20 Stunden auf 25 Stunden pro Woche gesteigert. Wenn sie hervorragende akademische Leistungen nachweisen, können sie fünf Stunden mehr arbeiten.
Daneben können Ausländer im Urlaub in ihrem Fachgebiet als Praktikant arbeiten. Wenn sie am Praxissemester teilnehmen, dann erhalten sie ohne Genehmigungen für die Beschäftigung in Teilzeit gleiche praktische Möglichkeiten wie koreanische Studierende.
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