Der Finanzaufsichtsdienst gab am 2. April bekannt, dass die ausländischen Investoren ein Sammelkonto (Omnibus Account) für die direkte Investition in koreanische Aktien eröffnen können ⓒ iclickart/Die unbefugte Verwendung dieses Fotos ist nach dem Urheberrechtsgesetz strengstens untersagt
Von Xu Aiying
Nun wird die direkte Investition der Ausländer in koreanische Aktien einfach.
Der Finanzaufsichtsdienst teilte am 2. April mit, dass jetzt die Eröffnung und Verwendung des integrierten Kontos auf den Namen der ausländischen Investoren erlaubt sind und die diesbezüglichen Leitlinien geschaffen werden.
Bislang konnten nur Partner von koreanischen Finanzinvestoren oder ausländischen Wertpapierfirmen als Großaktionäre ein Sammelkonto (Omnibus Account) haben.
Das Sammelkonto stellt ein Konto dar, mit dem der einzelne ausländische Investor unabhängig von der Eröffnung eines koreanischen Kontos mit dem Sammelkonto die koreanischen Aktien bestellen und kaufen kann. Aber der Handel oder Leerverkauf von Aktien mit Erwerbsbeschränkungen für Ausländer ist verboten.
Dementsprechend können die ausländischen Investoren, die sich im Ausland aufhalten, mit diesem Konto mit koreanischen Aktien handeln.
Der Finanzaufsichtsdienst plant, die Vertragsbeziehungen zwischen den koreanischen und ausländischen Wertpapierfirmen zu konkretisieren, um die Effektivität der Aufsicht der ausländischen Firmen zu gewährleisten.
Mittlerweile erlaubt die koreanische Regierung am 31. März auf dem koreanischen Aktienmarkt den Leerverkauf wieder seit dem November 2023. Darüber hinaus ist es das erste Mal seit fünf Jahren, in allen Arten von Aktien den Leerverkauf zuzulassen. Die unterschiedlichen Bedingungen wie die Rückzahlungsfrist oder der Hypothekenzins für Privatanleger oder institutionelle Investoren wurden auch angeglichen.
xuaiy@korea.kr