Politik

13.10.2020

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Ab dem 13. Oktober ist das Tragen von Masken Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Demonstrationen und Versammlungen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Stufe des Social Distancing. ⓒ Yonhap News


Von Kim Young Deok und Elena Kubitzki

Ab dem 13. Oktober beginnt zur Eindämmung des Coronavirus eine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Krankenhaus und bei Demonstrationen.

Die neue Regelung beinhaltet, dass bei einem Verstoß gegen sie nun auch Bußgelder verhängt werden.

Einzelpersonen, die gegen die Regelung verstoßen, können eine Geldstrafe von bis zu 100.000 KRW erhalten. Gegen Eigentümer bzw. Betreiber von Einrichtungen, die die neue Regel verletzen, werden Geldstrafen von bis zu 3 Millionen KRW verhängt. Da die Regierung allerdings eine Übergangsphase erlassen hat, werden Geldstrafen erst ab dem 13. November verhängt.

Unabhängig von der aktuell von der Regierung festgelegten Stufe des Social Distancing sind die Masken nun an Orten mit hohem Infektionsrisiko Pflicht. Dies umfasst öffentliche Verkehrsmittel, Versammlungen und Demonstrationen, medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen sowie rund um die Uhr betriebene Sicherheitseinrichtungen.

Für Einrichtungen mit hohem Risiko wie Kneipen oder Orte, die von den lokalen Regierungen als Orte mit eingeschränktem Versammlungsverbot ausgewiesen wurden, variiert die Regelung je nach der Stufe des Social Distancing.

Masken, die der neuen Regelung gerecht werden, sind solche, die für Gesundheitsgründe, OPs und Tröpfchenschutz vom Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit zugelassen sind. Baumwollmasken und Einwegmasken, die Mund und Nase bedecken, sind ebenfalls zulässig.

Gelöcherte Maschentyp-Masken, Masken mit Luftventil und Schals gelten nicht als Masken, da bei ihnen eine zuverlässige Spritzschutzwirkung nicht nachgewiesen ist. Wenn eine Maske nicht ordnungsgemäß getragen wird, z. B. wenn Mund und Nase nicht vollständig bedeckt sind, werden ebenfalls Geldstrafen verhängt.

Ausgenommen von der Verhängung von Geldbußen sind Situationen, in denen Menschen essen, medizinische Behandlung erhalten oder im Wasser Sport treiben. Auch Personen unter 14 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten haben, eine Maske zu tragen, sind von der Geldstrafe ausgeschlossen.


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