Ab dem 13. November wird in öffentlichen Verkehrsmitteln, religiösen Einrichtungen und Indoor-Sportanlagen eine Geldstrafe von 100.000 KRW für Personen ohne Maske verhängt. ⓒ Yonhap News
Von
Kim Hyelin und
Elena Kubitzki
Ab dem 13. November müssen Personen, die in öffentlichen Einrichtungen keine Maske tragen, mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 KRW rechnen.
Mit dem Ende der Probezeit für das neue Gesetz zur Verhinderung von Infektionen werden Verstöße gegen die Maskenregel ab dem 13. November mit Geldstrafen geahndet.
Mit der neuen Regelung müssen auf der Stufe 1 des Social Distancing in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Kundgebungen und Protesten, in medizinische Einrichtungen, Apotheken und Pflegeheimen, in religiösen Einrichtungen, in Indoor-Sportanlagen und weiteren Einrichtungen mit Infektionsrisiko sowie bei Versammlung von 500 oder mehr Personen Masken getragen werden.
Kategorie |
Einrichtungen |
Hohe Regulierung (9 Arten) |
Unterhaltungseinrichtungen, Karaoke-Räume, Indoor-Ausstellungsräume, Hausiere, Restaurants, Cafés |
Normale Regulierung (14 Arten) |
PC-Cafés, Hochzeits- und Bestattungsräume, private Bildungseinrichtungen, Berufsbildungszentren, öffentliche Saunen, Kinos, Vergnügungs- oder Wasserparks, Indoor-Sportanlagen, Schönheitssalons, Geschäfte, Märkte, Kaufhäuser , Lerncafés |
Wird eine Person ohne Maske von einem Beamten entdeckt, wird er oder sie zum Anlegen einer Maske aufgefordert. Kommt die Person der Aufforderung nicht nach, wird die Geldstrafe verhängt. Das Bußgeld ist auf 100.000 KRW begrenzt, unabhängig davon, wie oft die Person gegen die Maskenregel verstößt.
Kinder unter 14 Jahren und Personen mit Entwicklungsstörungen sind von der Regel ausgenommen. Masken sind auch nicht erforderlich bei ausgewählten Tätigkeiten wie dem Gesichtswaschen, beim Essen, bei medizinischen Eingriffen, beim Schwimmen und Baden und bei Aufführungen und Fotoaufnahmen.
Zugelassen sind chirurgische Masken und Baumwollmasken, die Mund und Nase abdecken, offizielle Schutzmasken (KF94 und KF80), die sich als sicher gegen Tröpfchenübertragung erwiesen haben, sowie KF-AD-Masken.
Nicht anerkannte Masken sind Netz- und Ventilmasken und Schals und Stoffstücke, die das Gesicht abdecken. Darüber hinaus wird auch das Versäumnis, Mund und Nase beim Tragen einer Maske vollständig zu bedecken, als Verstoß angesehen und unterliegt der Geldstrafe.
kimhyelin211@korea.kr