Das koreanische Justizministerium erklärte am 25. Februar, ein Pilotprojekt bis zum Jahresende durchzuführen, damit die Eltern der ausländischen Studierenden mit dem Visum D-2 als Soisonarbeiter in Korea arbeiten können. © Kreisamt für Imsil
Von Israa Mohamed
Das Justizministerium der Republik Korea gab am 25. Februar ergänzende Maßnahmen für die Erweiterung der Saisonarbeiter im Bauern- und Fischerdorf bekannt.
Dafür wird zuerst ein Pilotprojekt bis zum Jahresende durchgeführt, wodurch den Eltern der ausländischen Studierenden in Korea mit dem Visum D-2 das Visum C-4 und E-8 erteilt werden.
Dementsprechend können die Eltern unter 54 Jahren in Regionen in Korea von mindestens drei Monaten bis maximal acht Monaten arbeiten, wenn sie keine Vorstrafen haben.
Aber die möglichen Regionen für die Arbeit sind darauf beschränkt, wo sich die Universitäten der ausländischen Studenten, die schon über ein Jahr studiert haben und noch über zwei Semester offen haben, befinden.
Davon sind die Eltern der Studierenden mit dem Visum D-4 für Sprachreisen und dem Visum D-2 für das Studium an Universitäten in Metropolregionen ausgeschlossen.
Darüber hinaus werden die „Kooperationsmaßnahmen im Rahmen der Absichtserklärung (MOU) für Saisonarbeiter für Kommunen” im gleichen Zeitraum vorläufig durchgeführt, damit die schon beschäftigten Saisonarbeiter eingesetzt werden, falls die Einreise der Eltern der ausländischen Studierenden verweigert wird.
Das Justizministerium erklärte: „Wir werden das System weiterentwickeln, damit die ausländischen Saisonarbeiter entsprechend der steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei für den bestimmten Zeitraum beschäftigt werden können.”
ess8@korea.kr