Die Abstimmung der koreanischen Wahlberechtigten im Ausland für die 21. Präsidentschaftswahl begann am 20. Mai. Foto in einem Wahllokal in der koreanischen Botschaft in Ägypten bei der 22. Parlamentswahl im März letzten Jahres ⓒ Yonhap News
Von Yoon Sojung
Die Stimmabgabe im Ausland für die 21. Präsidentschaftswahl begann am 20. Mai.
Die Nationale Wahlkommission gab am 19. Mai bekannt, dass die Abstimmung von koreanischen Wahlberechtigten im Ausland vom 20. Mai bis zum 25. Mai von 8 bis 17 Uhr in 223 Wahllokalen in 118 Ländern durchgeführt wird.
Diesmal wurden in Kuba, Luxemburg, Litauen und Estland die Wahllokale zum ersten Mal eingerichtet.
Für die Teilnahme müssen die Wahlberechtigten ihren Personalausweis oder die vom Wohnsitzland ausgestellten Bescheinigungen mitbringen. Wenn man keinen Personalausweis hat, muss ein Originaldokument vorgelegt werden, das die koreanische Staatsangehörigkeit der Wahlberechtigten beweist.
Auch wenn die Wähler im Ausland trotz der Registrierung keine Stimme abgeben und zurückkehren, können sie vom 26. Mai bis zum 3. Juni in Korea wählen. Dafür müssen sie sich bei der Wahlkommission in der Region, wo sie wohnen, melden.
Die Zahl der im Voraus angemeldeten Wahlberechtigten beträgt 258.254. Nach Kontinenten betrachtet gibt es 128.000 Wähler in Asien (49,9 %) und 75.000 Wähler in Amerika (29,3 %).
Ausführliche Informationen über die Wahllokale und die Zeit sind auf der Website (
https://ova.nec.go.kr) zu sehen.
arete@korea.kr