Bei gefühlten Temperaturen von über 33 Grad ist es verpflichtend, Arbeitnehmern alle zwei Stunden eine Pause von mindestens 20 Minuten zu gewähren ⓒ iclickart/Die unbefugte Verwendung dieses Fotos ist nach dem Urheberrechtsgesetz strengstens untersagt
Von Koh Hyunjeong
Ab dieser Woche wird Arbeitnehmern bei Hitzewellen mit einer gefühlten Temperatur von 33 Grad oder mehr alle zwei Stunden eine Pause von mindestens 20 Minuten sichergestellt. Das südkoreanische Ministerium für Arbeit und Beschäftigung gab am 11. Juli bekannt, dass auf der 631. Sitzung der Regulierungsreformkommission eine Änderung der „Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsstandards am Arbeitsplatz“ verabschiedet wurde.
Diese Änderung sieht vor, dass Arbeitgeber bei gefühlten Temperaturen ab 33 Grad verpflichtet sind, ihren Beschäftigten alle zwei Stunden eine Ruhepause von mindestens 20 Minuten zu gewähren.
Das Ministerium wird die gesetzlichen Prüfungsverfahren unverzüglich abschließen und hat vor, diese geänderte Verordnung noch in dieser Woche zu verkünden und in Kraft zu setzen.
Die fünf grundlegenden Sicherheitsregeln bei extremer Hitze lauten Bereitstellung von kühlem Trinkwasser, Einsatz von Kühleinrichtungen, Mindestens 20 Minuten Pause alle zwei Stunden, Verteilung von Kühlbehältnissen sowie Notruf 119 bei Gefahrensituationen, die am Arbeitsplatz unbedingt einzuhalten sind, Insbesondere um kleine Betriebe zu unterstützen, wird die Regierung bis Ende dieses Monats mobile Klimaanlagen und weitere Kühlgeräte bereitstellen und dafür 35 Milliarden Won einsetzen.
Zudem plant das Ministerium, in 60.000 besonders hitzegefährdeten Betrieben unangekündigt vor Ort Inspektionen durchzuführen, um die Einhaltung der fünf grundlegenden Sicherheitsregeln bei extremer Hitze zu überprüfen.
hjkoh@korea.kr